Verkehrsunfallrecht

Mit einem Verkehrsunfall geht oftmals eine Vielzahl von Problemen für den Geschädigten einher.

Hierbei stehen wir Ihnen bei allen relevanten Fragestellungen des Verkehrsunfallrechts zur Seite.

Wir machen für Sie außergerichtlich und gerichtlich Schadensersatzansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend.

Unsere Tätigkeit umfasst die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Schäden an Ihrem Pkw, jedoch auch – wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden – Schadensersatzsprüche wegen Körper- und Gesundheitsschäden (Schmerzensgeld).

Hinzu treten können nach einem Verkehrsunfall auch weitere allgemeine Vermögensschäden, bspw. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden etc, die wir selbstverständlich ebenfalls für Sie überprüfen und ggf. geltend machen.

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, hat die Versicherung des Unfallgegners die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit zu tragen.

Sollte die Schuldfrage eines Verkehrsunfalls ungeklärt sein bzw. sollten Sie zu Unrecht vom Unfallgegner belastet werden, womit oftmals die Einleitung eines Bußgeld- oder gar Strafverfahrens einhergeht, werden wir auch insoweit für Sie tätig.

Rechtsgebiete