Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht ist sowohl im Bereich der Wohn- als auch Geschäftsraummiete eine äußerst komplexe Materie mit einer Vielzahl hierzu ergangener Urteile.

Dies gilt auch für das Wohnungseigentumsrecht.

Wir helfen Ihnen bei allen Fragstellungen in diesen Rechtsgebieten und vertreten Sie sowohl als Mieter wie auch als Vermieter bzw. Eigentümer.

Wir beraten Sie zu allen Fragestellungen des Mietrechts, wie zum Beispiel:

  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
  • Beratung bei Begründung, Durchführung und Beendigung von Mietverträgen
  • Überprüfung und Erstellung von Betriebskosten- und Kautionsabrechnungen
  • Mietmängeln/Mietminderung
  • Rückständige Mietzahlungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Ordentliche und fristlose Kündigungen
  • Räumungsklagen
  • Abmahnungen
  • und vieles mehr

Typische Rechtsfragen des Wohnungseigentumsrechts sind beispielsweise:

  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander
  • Die Verwaltung des Wohnungseigentums
  • Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung
  • und vieles mehr
Rechtsgebiete